“One-Click-Widerruf” bzw. EU-weit “Widerrufsbutton” für Magento Onlineshop als Erweiterung

Es gibt eine neue EU Verordnung mit weitreichenden Folgen auf jegliche Onlineshops in der EU. Wir sind keine Rechtsanwälte, daher bitte jegliche Informationen hier unbedingt selbst prüfen!

Worum geht es in Kurzform?

Es geht darum das jeglicher Vertrag (Bestellungen sind Kaufverträge) innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen über einen Button widerrufen werden können. Bedeutet jede Bestellung in einem Magento Shop soll über "einen Button" widerrufen werden können.

Das funktioniert natürlich nicht, da bei Gast-Bestellungen die Informationen dem Shop nicht bekannt sind. Es wird daher wohl auf ein Art Formular hinauslaufen was für den Kunden umständlicher auszufüllen ist, als die Antwort auf die Bestellung/Versandmail oder ähnliches. Aber so sieht scheinbar die Rechtslage bald aus. Shopbetreiber müssen sich dazu mit möglichem Spam und ähnlichem herumschlagen, der über so ein Formular den Shop erreichen kann...

Was bedeutet das für einen Magento Onlineshop?

Es bedeutet mit großer Wahrscheinlichkeit, dass eine Erweiterung dafür benötigt wird. Dieser Erweiterung erlaubt es den eingeloggten Kunden den Widerruf innerhalb der 14 Tage auf möglichst einfachem Wege durchzuführen. Einem Gast-Kunden ermöglicht es per Formular den Widerruf zu starten

Erweiterung ist in Arbeit

Sobald wir eine entsprechende Magento-Erweiterung zur Verfügung haben, finden Sie auf folgender Seite ausführliche Informationen. Hier finden Sie Informationen zur Magento Widerrufbutton Erweiterung

Wo gibt es weitere Informationen?

ausführliche Beitrag von IFH Köln zu den Thema
https://www.ifhkoeln.de/ecc-rechtstipp-januar-2024/

Die Pflicht zu einer elektronischen Widerrufsfunktion wird mit Art. 11a in die EU-Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU aufgenommen – durch Richtlinie (EU) 2023/2673 (Finanzdienstleistungen im Fernabsatz, zugleich Querschnittsregeln für Widerrufsfunktion) sowie Flankierungen durch Richtlinie (EU) 2024/825 (zusätzliche Informationspflichten u. a. zur Nachhaltigkeit). Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=LEGISSUM%3A0904_4

Bis wann ist die Umsetzung nötig?

Umsetzung der 2023/2673 in nationales Recht bis 19. Dez 2025, Anwendung ab 19. Jun 2026.
2024/825: Umsetzung bis 27. März 2026, Anwendung ab 27. Sep 2026.

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