Wer muss die BFSG 2025 nicht umsetzen? Welche Onlineshops, Internetseite und ähnliches sind nicht betroffen? Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG 2025)
Wenn ich es richtig verstehe ist kaum ein Onlineshop davon ausgeschlossen. Der Grund ist es gibt zwar eine Ausnahmeregelung für Kleinstunternehmen. Diese betrifft aber nur die Anbieter von Dienstleistungen. Sobald Produkte in Umlaut gebracht werden, greift diese Regelung nicht mehr.
Ausnahmeregelung für einige Kleinstunternehmen
Nach § 3 Absatz 3 BFSG sind Kleinstunternehmen (weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz), die Dienstleistungen anbieten, vom BFSG ausgenommen – sie müssen ihre Dienstleistungen also nicht barrierefrei gestalten.
Kleinstunternehmen, die jedoch Produkte in Umlauf bringen, fallen unter das BFSG und müssen die in § 1 Absatz 2 genannten Produkte barrierefrei gestalten.
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Generelle Informationen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetzt 2025
Ausführliche Informationen von der Bundesfachstelle für Barrierefreheit (Webniare)
Kosten von BFSG 2025 Umsetzung für Onlineshop
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