Wenn ich es richtig verstehe ist kaum ein Onlineshop davon ausgeschlossen. Der Grund ist es gibt zwar eine Ausnahmeregelung für Kleinstunternehmen. Diese betrifft aber nur die Anbieter von Dienstleistungen. Sobald Produkte in Umlaut gebracht werden, greift diese Regelung nicht mehr. Ausnahmeregelung für einige Kleinstunternehmen Nach § 3 Absatz 3 BFSG sind Kleinstunternehmen (weniger als zehn Beschäftigte und…
Mehr erfahrenWer muss die BFSG 2025 nicht umsetzen? Welche Onlineshops, Internetseite und ähnliches sind nicht betroffen? Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG 2025)









