Barrierefreiheit nach European Accessibility Act (EAA) und WCAG – Ab 2025 – Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Dieser Beitrag soll einen kleinen Einblick in das Thema Barrierefreiheit für Online Shops nach dem European Accessibility Act geben. Dieser wird vermutlich weitgehend auf dem W3 Standard WCAG basieren.

Was ist der European Accessibility Act EAA?

Die EU-Verordnung wurde 2019 verabschiedet und besagt, dass bis 2022 die Vorgaben zur Barrierefreiheit im Netz in nationales Recht überführt werden sollen. Ab 2025 sollen diese Vorgaben aktiv werden.

Welches nationale Recht gilt in Deutschland zur Barrierefreiheit?

In Deutschland wurde die EU-Richtlinie im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt.

Diese regelt für was und wenn die Regeln gelten. Das Wie ist jedoch Stand jetzt noch nicht wirklich geklärt. Laut Bundesfachstelle für Barrierefreiheit soll dies im Sommer 2022 näher definiert werden.

Hier gibt es ausführlichere Informationen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Fachwissen/Produkte-und-Dienstleistungen/Barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz_node.html

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das BMAS - Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist ein Gesetz in Deutschland, das darauf abzielt, die Barrierefreiheit von digitalen Angeboten zu verbessern. Es wurde im Mai 2021 verabschiedet und tritt in verschiedenen Stufen in Kraft.

Die Auswirkungen des Gesetzes auf Onlineshops sind, dass diese verpflichtet sind, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Barrierefreiheit bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen, wie zum Beispiel Seh- oder Hörbeeinträchtigungen, die Angebote ohne Einschränkungen nutzen können.

Konkret müssen Onlineshops bestimmte Anforderungen erfüllen, um barrierefrei zu sein. Dazu gehören beispielsweise die Verwendung von klaren und verständlichen Texten, die Möglichkeit zur individuellen Anpassung der Darstellung, die Bereitstellung von Alternativtexten für Bilder und die Verwendung von Untertiteln oder Audiodeskriptionen für Videos.

Onlineshops müssen ihre Websites und mobilen Anwendungen regelmäßig auf Barrierefreiheit überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen. Zudem müssen sie eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen, in der sie auf eventuelle Barrieren hinweisen und Kontaktmöglichkeiten für Rückmeldungen von Nutzern bereitstellen.

Bei Nichteinhaltung der Anforderungen können Bußgelder verhängt werden. Es ist daher wichtig für Onlineshops, sich mit den Anforderungen des BMAS - Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes vertraut zu machen und entsprechende Maßnahmen umzusetzen, um die Barrierefreiheit ihrer digitalen Angebote sicherzustellen.

Was ist zukünftig barrierefrei zu gestalten?

Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten unter anderem dazu, den gesamten Online-Handel für Verbraucherinnen und Verbraucher barrierefreie zu gestalten. Lediglich Kleinstunternehmen, die weniger als zehn Beschäftigte und höchstens einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von 2 Millionen Euro haben, werden von dieser Verpflichtung nicht erfasst." (Quelle: https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Fachwissen/Produkte-und-Dienstleistungen/European-Accessibility-Act/european-accessibility-act_node.html)

Ab wann müssen Onlineshops die Anforderungen der Barrierefreiheit einhalten?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist ab dem 28. Juni 2025 anzuwenden (vgl. https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/)

Was muss wie umgesetzt werden bis Juni 2025?

Die genauen Anforderungen Stand jetzt sind noch nicht bekannt bzw. definiert worden im deutschen Recht. Wir gehen jedoch davon aus, dass die internationalen Standards der W3 Organisation die Basis sein werden.

Im Rahmen der  Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1. sind die verschiedensten Anforderungen bereits definiert. Es gibt verschiedene Klassen von A bis AAA. A ist das niedrigste Level und AAA das höchste Level an Barrierefreiheit. Aktuell vermuten wir, dass das Level A oder AA das Ziel sein dürfte.

Ausführliche Informationen zur Guideline gibt es hier: https://www.w3.org/WAI/standards-guidelines/wcag/new-in-21/

Was muss im Detail technisch vermutlich umgesetzt werden?

Es geht vermutlich primär um html und CSS was den Anforderungen entsprechen muss. HTML des Onlineshops soll vernünftig strukturiert sein und die korrekten Elemente verwendet werden. Das ist nötig, dass z.B. Screenreader die Inhalte korrekt wiedergeben können.

Es müssen Kontraste hoch genug sein. Die Abstände von Schriften und ähnlichen dürfen nicht zu gering sein. Es sind aber auch einfach umzusetzenden Dinge wie Alt-Tags bei Bilder. Es sollen aber auch Labels verwendet werden.

Der ganze Shop muss per Shortkeys bedienbar sein. Es gibt in html eigentlich Standards, die es erlauben, dass ein Onlineshop komplett per Tastatur bedienbar ist. Moderne Onlineshops ignorieren das jedoch teilweise. Hier gilt es das sicherzustellen, dass z.B. per Tabs und shortkey navigiert werden kann.

Es geht aber auch um Rückmeldung des Seite. Dazu zählt, dass wenn per Tastatur im Shop navigiert wird klare Rückmeldungen/Hover bzw. active Status gibt.

Die genauen Anforderungen sind jedoch noch nicht bekannt.

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